Mag. Karin Luxbacher
Ihre Rechtsanwältin
für Schadenersatz- & Gewährleistungsrecht
Startseite » Rechtsgebiete » Schadenersatz & Gewährleistung
Ich, Frau Mag. Luxbacher berate Sie gerne zu aufkommenden Fragen rund um das Thema Schadenersatzrecht, Gewährleistungsrecht sowie Arzthaftungsrecht.
Sie wurden in Ihrer Person geschädigt oder wurden Ihnen materielle Schäden an Ihrem persönlichen Vermögen zugefügt? Eine Person, die Schäden, ob körperlicher oder sachlicher Herkunft, sollte nicht auch noch zusätzlich leiden müssen. Höchste Vorrangigkeit hat bei mir somit der Geschädigte, dem schnellstmöglich zu seinem Schadenersatz geholfen werden soll!
Als Ihre Rechtsexpertin für Schadenersatzrecht profitieren Sie von einer kompetenten Beratung, die sich durch meine jahrelange Erfahrung und dem fachlichen Know-how auszeichnet.
Ich betreue und vertrete Sie mit einem Höchstmaß an Leistungsbereitschaft sowohl bei außergerichtlichen Verfahren als auch vor Gericht in allen Haftungs- und Schadenersatzangelegenheiten.
Sie hatten einen Unfall (Verkehrsunfall, Skiunfall) und wurden dabei verletzt? Möglicherweise wurde Ihr Fahrzeug beschädigt und nun wollen Sie die Reparaturkosten entschädigt bekommen? Aber auch ein Vertragspartner, der seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht mängelfrei erbringt, ist zu Schadenersatz verpflichtet.
Ich berate Sie gerne über die gesamte Schadensabwicklung Ihres individuellen Falls und bringe Sie zu Ihrem rechtmäßigen Schmerzensgeld! Sollten Sie Fragen zu Produkthaftungen, Reiseverträge und alles, was mit Haftungen im Gewährleistungsrecht zu tun hat, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren!
Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sollten Sie daher unbedingt einen professionellen und erfahrenen Spezialisten für Gewährleistungsrecht konsultieren.
Angelegenheiten, welche mit schadenersatzrechtlichen Konsequenzen verbunden sind, sollten ernst genommen werden! Die Gesundheit und das eigene Wohl meiner Klienten ist mir besonders wichtig, daher wird jedes Anliegen im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht mit umfassenden Einfühlungsvermögen und persönlichem Einsatz von mir bearbeitet.
Fundierte Rechtsberatung im Schadenersatz- & Gewährleistungsrecht in Korneuburg
Das Schadenersatzrecht Österreich setzt sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter Ersatz für aufgekommene Schäden verlangen kann.
Je nach Ausmaß des Schadens besteht Anspruch auf Schmerzengeld, Verdienstentgang, Reparaturkosten sowie Heilungskosten (Therapiekosten, Behandlungskosten, Wahlarztkosten etc.)
Jedoch können sich Schadenersatzansprüche auch aus einer vertraglichen Vereinbarung zweier Vertragspartner ergeben, wenn z.B. der Schuldner eines Vertrages seine Verpflichtungen verspätet oder fehlerhaft erfüllt.
Sie haben etwas gekauft, das Fehler aufweist? Sie sind mit einer erbrachten Dienstleistung oder einem gekauften Produkt nicht zufrieden? Der Gewährleistungsanspruch kommt dann zur Geltung, wenn die Leistung des Schuldners bei Erbringung Mängel aufweist bzw. nicht dem vereinbarten Zustand entspricht.
Mein Leistungsspektrum für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen bezüglich Vertragsverletzungen (Kaufvertrag, Werkvertrag)
- Kompetente Beratung und Vertretung bei Unfall- und Haftpflichtschäden: Einbringung von Schmerzengeld, Abgeltung von Behandlungs- und Betreuungskosten, Verdienstentgang
- Geltendmachung von Sachschäden (z.B. Kfz-Schäden) und Wertminderung bei Unfällen
- Prüfung der Wirksamkeit von Gewährleistungs- und Haftausschlüssen
- Durchsetzung oder Abwehr Ihrer Gewährleistungsansprüche
Rechtsvertretung im Arzthaftungsrecht in 2100 Korneuburg
Zu meinem Leistungsspektrum gehört unter anderem auch das Arzthaftungsrecht, indem ich Ihnen eine kompetente Beratung, sowohl für Patienten als auch für Ärzte, anbiete. Das Arzthaftungsrecht befasst sich einerseits mit den Rechten der Patienten und andererseits mit den Pflichten von Ärzten und Krankenhäusern gegenüber Ihren Patienten.
Eines der häufigsten Gründe für eine Arzthaftung ist der sogenannte Behandlungsfehler (ärztlicher Kunstfehler). Wird der zu behandelnde Patient von seinem Arzt nicht über mögliche Gefahren und Folgen aufgeklärt (Aufklärungspflicht) oder wird er nicht nach den rechtmäßigen Regeln der Medizin und dem entsprechenden Fachkenntnis behandelt, hat der geschädigte Patient Anspruch auf Schadenersatz.
Somit kann der Patient sowohl Heilungskosten als auch Schmerzengeld für die erlittenen Schmerzen verlangen. Auch der Anspruch auf Gewährleistung steht Patienten zu, wenn der Arzt eine mangelhafte Leistung vollbracht hat. (z.B. Zahnarzt)
Aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrung setzte ich mich natürlich tatkräftig für die Rechte, die Sie als Patient sowie als Arzt besitzen, ein. Ich kläre Ihren Behandlungsfehler ab und machen den Anspruch auf Schmerzengeld oder Gewährleistung geltend!
Kontakt – Ihre Rechtsexpertin aus Korneuburg
Egal ob Schadensersatzrechtliche oder gewährleistungsrechtliche Angelegenheiten – ich begleite Sie während des gesamten Prozesses außer Gericht sowie vor Gericht und unterstütze Sie bei der Einbringung Ihres Schmerzengeldes. Kontaktieren Sie mich per Telefon oder Email und vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin für Ihr rechtliches Anliegen. Gemeinsam kommen wir zu einer zielorientierten Lösung, welche Ihren Erwartungen entspricht.