Mag. Karin Luxbacher
Ihre kompetente Rechtsexpertin
für Liegenschaftsübertragungen in Korneuburg
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Das Liegenschaftsrecht umfasst viele Aspekte im Zusammenhang mit der Übertragung von Liegenschaften und den damit verbunden Rechten und Pflichten. Ich berate und betreue Sie bei Ihrem rechtlichen Anliegen rund um das Thema Liegenschaftsübertragungen und Treuhandschaften. Ich nehme mich diesen Problemen an und sorge für einen professionellen und korrekten Ablauf bei einer Vertragsabwicklung.
Sie wollen Ihren Kindern Ihre Liegenschaft übertragen? Oder brauchen Sie fachkundigen Rat bezüglich der rechtlichen Vorschriften, welche ein Vertrag mit sich bringt? Der Erwerb, Besitz sowie die Übertragung einer Liegenschaft ist mit vertraglichen, steuerlichen und vor allem grundbuchrechtlichen Problemen verbunden.
Ich errichte für Sie Kauf-, Schenkungs- und Übergabeverträge von Immobilien und übernehme gerne die treuhändige Abwicklung von Liegenschaftsübertragungen.
Mit meinem fachlichen Know-how und der jahrelangen Erfahrung im Liegenschafts- sowie Treuhandrecht berate ich Sie gerne, wenn Sie etwas geerbt haben, etwas erben hätten sollen oder eine Immobilie vererben wollen!
Professionelle Betreuung bei Liegenschaftsübertragungen in 2100 Korneuburg
Bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften muss stets ein entsprechender Vertrag vorliegen. Betreffend Übergabe, Schenkung und Treuhandschaften im Immobilienwesen bringen wir ein Höchstmaß an Erfahrung und Kompetenz in die Vertragserrichtung mit.
Wenn Sie planen eine Wohnung, ein Haus oder gar ein Grundstück an Ihre Liebsten zu übertragen, werden Sie oftmals mit komplexen Fragen konfrontiert. Vorrangigkeit hat hierbei genau solche Fragestellungen im Vorfeld abzuklären. Wichtig sind vor allem folgende Aspekte:
- Welche Steuern, Gebühren und sonstige Kosten fallen an?
- Welche erbrechtlichen Aspekte (z.B. Testament) sind zu berücksichtigen?
- Welche Urkunden und Verträge müssen errichtet werden?
- Welche Genehmigungen sind vorhanden oder erforderlich?
Seit der Einführung der neuen Grunderwerbssteuer am 01.01.2016 gab es insbesondere bei Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie, etwa durch Schenkungen oder Erbschaften, umfassende Änderungen der Grunderwerbssteuer.
Seit Jahresbeginn 2016 wird für familiäre Immobilienübertragungen der wesentlich höhere Grundstückswert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Zusätzlich änderte sich auch der Steuersatz, der seitdem in drei Stufen zu berechnen ist.
Ihre kompetente Partnerin bei Transaktionen im Immobilienrecht
Sie haben Fragen rund um das Thema Schenkungen und den damit verbundenen Verträgen? Unter Schenkung versteht man im Allgemeinen Vermögensübertragungen zu Lebzeiten der schenkenden Person. Hingegen kann eine Schenkung, die nach dem Todesfall vollzogen wird, etwas verwirrend sein. Trotzdem ist eine Schenkung nach oder auf dem Todesfall eine Möglichkeit der vorausschauenden Vermögensvorsorge.
Kontakt – Ihr Rechtsanwältin in Korneuburg
Ich berate sie im Vorfeld der Vertragserrichtung von Schenkungs- und Übergabeverträgen ausführlich über deren Rechtmäßigkeit und Formalität. Ich als Ihre Rechtsexpertin, kümmere mich um eine professionelle Vertragserstellung und führe diese im Grundbuch durch.
Als Rechtsexpertin bei Liegenschaftsübertragungen vertrete und berate ich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Wichtig ist mir, gemeinsam eine Lösung zu finden, die Ihren Wünschen entspricht!
Kontaktieren Sie mich per Telefon oder Email und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin für Ihre rechtliche Angelegenheit– denn ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen!
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Mag. Luxbacher