Kosten & Honorar unserer Rechtsanwaltskanzlei

Grundsätzlich ist ein transparentes und faires Auftreten das Um und Auf einer professionellen Rechtsanwaltskanzlei. Daher klären wir unsere Klienten bereits im Rahmen des Erstgesprächs über den zu erwartenden Arbeitsumfang und die Art der Kostenabrechnung umfassend auf. Es ist uns wichtig, dass Sie bereits zu Beginn wissen, was Sie zu erwarten haben.

Als Rechtsanwälte ist es selbstverständlich unsere Pflicht, uns in jeder individuellen Angelegenheit gut vorzubereiten. Daher richtet sich das Honorar in erster Linie nach dem jeweiligen Aufwand. Hier dienen unter anderem das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) als zusätzliche Basis für die Berechnung unserer Honorare. Anbei sehen Sie unterschiedliche Honorarabrechnungen, die in unserer Anwaltskanzlei Anwendung finden:

Erstberatung

Wir garantieren Ihnen eine allgemeine Erstberatung zu fairen Preisen. Im Rahmen der Erstberatung geben wir Ihnen nicht nur eine Ersteinschätzung Ihres persönlichen Anliegens, sondern klären Sie auch über die mögliche weitere rechtliche Vorgehensweise und Ihre Erfolgsaussichten auf.

  • Allgemeine Erstberatung € 140,00
  • Erstberatung zum Themenkreis Ehescheidung/Auflösung einer Lebensgemeinschaft (Unterhalt, Obsorge) € 300,00

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche den Baustein „Beratungsrechtsschutz“ enthält, übernimmt diese (je nach Versicherungsunternehmen) üblicherweise einen Teilbetrag dieser Kosten (zwischen € 40,00 und € 120,00). Wir bieten Ihnen das besondere Service an, unsere Beratungskosten vorerst mit Ihrer Versicherung abzurechnen, sodass Ihnen in weiterer Folge nur der verbleibende Resthonorarbetrag von uns in Rechnung gestellt wird.

Abrechnung nach RATG & AHK

Im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie in den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) ist deutlich vorgegeben, in welcher Höhe konkrete Leistungen zu honorieren sind. Im Rahmen jener Abrechnung, wird somit jede Einzelleistung, welche im Akt erbracht wird, verrechnet, wobei die Höhe des Honorars von der Höhe des Streitwertes abhängt. Bei einem Prozess im Zivilverfahren gilt das „Obsiegensprinzip“; das bedeutet, dass die unterliegende Partei dem obsiegenden Gegner dessen Verfahrenskosten (Anwaltskosten und im Verfahren auf dessen Seite angelaufene Barauslagen) zu ersetzen hat.

Stundensatz

Unser Honorar wird hierbei nach Stunden abgerechnet, sodass sämtliche von uns durchgeführte Leistungen pro Stunde abgerechnet werden. Sollte sich Ihr Rechtsproblem als sehr zeitintensiv erweisen, raten wir Ihnen von dieser Variante ab, da die Kosten rasch in die Höhe steigen können. Bei Verhandlungen ist diese Art von Honorarabrechnung daher nicht empfehlenswert. Benötigen Sie jedoch Unterstützung bei der Errichtung und/oder Prüfung von z.B.: vertraglichen Vereinbarungen, kann eine Verrechnung nach Stundensatz durchaus sinnvoll sein.

Pauschalhonorar

In gewissen Bereichen ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich, sohin eines Fixbetrags mit welchem die Vertretungsleistungen unserer Kanzlei gänzlich abgedeckt sind. So haben Sie den Vorteil, dass Sie bereits zu Beginn Klarheit über die anfallenden Kosten haben. Gerichtgebühren, Steuern und sonstige Barauslagen (z.B. eine gerichtlich anfallende Gebühr, Beglaubigungskosten eines Notars oder Kontoführungsspesen) werden bei dieser Variante jedoch zusätzlich verrechnet.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns bitte das Versicherungsunternehmen und die Polizzennummer im Vorfeld oder im Rahmen des Ersttermins mit. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung zwecks Abklärung der Kostenübernahme für Ihren Fall. Wird die Kostendeckung durch Ihre Versicherung erteilt, rechnen wir unsere Kosten direkt mit dieser ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. Im Falle einer bestätigten Rechtsschutzdeckung übernimmt die Versicherung in der Regel alle anfallenden Kosten, sohin die Vertretungskosten unserer Kanzlei, die anfallenden Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugengebühren, wie auch die Verfahrenskosten der Gegenseite für den Fall, dass Sie im Prozess unterliegen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Für weitere Rückfragen bezüglich Kosten, Honorare & Co stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung – Ihre Rechtsanwälte Mag. Karin Luxbacher und Mag. Julia Tesch-Kohlbeck, LL.M.!

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